Rückmeldung

Die Rückmeldung ist eine Bestätigung der (weiteren) Immatrikulation durch Zahlung des Semesterbeitrags. Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich – eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie nicht. Studierende, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, melden sich innerhalb der Rückmeldefrist (bis 15. Februar für das Sommersemester bzw. 15. August für das Wintersemester) durch Überweisung des Semesterbeitrages zurück.

Beachten Sie bitte, dass uns Ihre aktuelle Adresse vorliegen muss und eventuelle Änderungen der Krankenversicherung digital von der Krankenkasse an die Universität Bremen zu übermitteln sind. Studierende, die sich nicht ordnungsgemäß durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückmelden oder keinen Krankenversicherungsnachweis führen, werden exmatrikuliert.

Für ein Urlaubssemester mit oder ohne Deutschlandsemesterticket (kurz: D-Seti) ist bis zum Ende der Rückmeldefrist (15.02/15.08. eines Jahres) ein Antrag im Sekretariat für Studierende zu stellen.

Sofern keine Rückmeldesperren vorliegen, wird mit Eingang des vollständigen Semesterbeitrages die Rückmeldung bzw. die Immatrikulation (erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation) vom Sekretariat für Studierende durchgeführt. Per Postversand erhalten Sie Ihre Studienunterlagen. Das Deutschlandsemesterticket wird Ihnen elektronisch zur Verfügung gestellt.

Die Semesterunterlagen beinhalten:

  • Ihr Stammdatenblatt zur Aufbewahrung für die Prüfung
  • Ihren StudentInnenausweis
  • Immatrikulationsbescheinigungen
  • Ihre Bafög-Bescheinigung

Deutschlandsemesterticket

Studierende der Universität Bremen erhalten das digitale Deutschlandsemesterticket (kurz: D-Seti). Der Abruflink für das D-Seti wird den Studierenden nach der Rückmeldung/Immatrikulation rechtzeitig vor dem Semesterstart (01.10./01.04.) per E-Mail vom Sekretariat für Studierende zur Verfügung gestellt.

Informationen zum D-Seti können Sie auf den Webseiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (ASTA) https://www.asta.uni-bremen.de/service/semesterticket/ im Absatz „Einführung des Deutschlandsemestertickets zum Wintersemester 2024/2025“ und unter https://www.dein-semesterticket.de/ finden.

Im Rahmen der Bereitstellung des D-Seti erhalten die für die Bereitstellung des D-Seti verantwortlichen Stellen Daten von der Universität Bremen und vom AStA der Universität Bremen. Nähere Informationen hierzu können Sie den Datenschutzinformationen entnehmen.

Der Antrag auf die Befreiung vom Deutschlandsemesterticket ist bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen.

Rückmeldesperre

Eine Rückmeldesperre liegt vor, wenn neben der Zahlung des Semesterbeitrags noch weitere Bedingungen erfüllt sein müssen. Diese wird in moin unter Daten & Anträge ►Sperren angezeigt und betrifft die folgenden Fälle:

  • Vorbereitungsstudierende müssen zu jedem Semester zusätzlich den Nachweis über einen Sprachkurs einreichen. (Sperre: Nachweis Deutschkurs)
     
  • Doktorand:innen können bis zu 2 Semester aufgrund der Betreuungszusage der Professor:innen immatrikuliert werden, für weitere Rückmeldungen ist die Annahmeerklärung des Promotionsausschusses einzureichen (Sperre: Annahmeerklärung fehlt)
     
  • Doktorand:innen, deren befristete Annahmeerklärung des Promotionsausschusses abgelaufen ist, müssen für weitere Rückmeldungen eine Verlängerung der Annahmeerklärung einreichen (Sperre: Verlängerung der Annahmeerklärung fehlt)
     
  • Selten kommt es vor, dass Krankenkassen nach der Immatrikulation die digital übermittelte Krankenversicherungsmeldung wieder stornieren. Das führt dazu, dass kein Versicherungsschutz mehr gewährleistet ist und somit eine Rückmeldung versagt werden muss. In diesen Fällen wird eine neue Krankenversicherungsmeldung benötigt (Sperre: ESMV_Krankenversicherung fehlt)
     
  • Werden die Beiträge bei der Krankenkasse nicht gezahlt, wird der Zahlungsverzug an die Hochschulen gemeldet. Erst wenn das Ende des Zahlungsverzuges übermittelt wurde, kann eine Rückmeldung erfolgen (Sperre: ESMV_Zahlungsverzug_Versicherung)

 

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